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Landesarbeitsgericht Köln, 3 TaBV 56/03

Datum:
27.02.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 TaBV 56/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0227.3TABV56.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 BV 122/03
Schlagworte:
Verfahrenseinstellung, Beteiligtenwechsel, Restmandat, Tarifzuständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung
Normen:
§§ 81 Abs. 2, 87 Abs. 2, 98 ArbGG, § 3 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Beteiligtenwechsel (Betriebsrat) in Beschwerdeinstanz nach vollzogener betrieblicher Umstrukturierung.

2. Wegfall der Aktivlegitimation des früheren Betriebsrats dessen Betrieb in einem vorhandenen größeren Betrieb aufgeht, in dem ebenfalls ein Betriebsrat besteht.

3. Fehlende Tarifzuständigkeit der IG Metall für Unternehmen, die ausschließlich im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

 
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