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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 257/04

Datum:
30.08.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 257/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0830.2TA257.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2Ca 1230/04
Schlagworte:
Fristsetzung, Ablehnung der PKH, fehlende Mitwirkung
Normen:
§ 118 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die erstmalige Vorlage einer Gehaltsbescheinigung im Beschwerdeverfahren ist dann zu berücksichtigen, wenn die zuvor gesetzte Ausschlussfrist des § 118 ZPO wegen fehlender Zustellung nicht in Gang gesetzt wurde.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der prozesskostenhilfeversagende Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.05.2004 - 2 Ca 1230/04 - abgeändert. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Verfahrens ohne Ratenzahlung gewährt. Ihm wird Rechtsanwalt Gbeigeordnet

 
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