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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 695/04

Datum:
20.12.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 695/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:1220.2SA695.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 7577/03
Schlagworte:
Sozialauswahl, Kündigungsschutz durch Betriebsvereinbarung bei Arbeitszeitverzicht
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Betriebsvereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern, die die Arbeitszeit verkürzen, nicht vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung (1 Jahr) endet, verkürzt den Auswahlbereich der Sozialauswahl bei trotzdem erforderlichen Kündigungen nicht zu Lasten von Mitarbeitern, die sich der Arbeitszeitverkürzung nicht anschließen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 16.12.2003 - 17 Ca 7577/03 -

wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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