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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1216/03

Datum:
26.01.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1216/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0126.2SA1216.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 2682/03
Schlagworte:
Pauschale Überstundenabgeltung, Tariflohn, Verfallfrist
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ob eine pauschale Überstundenabgeltung durch übertarifliche Vergütung sittenwidrig oder unwirksam ist, bedarf der Einzelfallauswertung. Besteht die Gesamtarbeitszeit aus Leistungszeit und dazwischen liegenden Wartezeiten, in denen die Arbeit auf Abruf aufgenommen werden muss, so können diese Zeiten eine Gesamtpauschalierung rechtfertigen

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 03.06.2003 - 13 Ca 2682/03 -

abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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