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Landesarbeitsgericht Köln, 1 Sa 1240/03

Datum:
04.05.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Sa 1240/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0504.1SA1240.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 478/03
Schlagworte:
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Normen:
§ 74 c Abs. 1 HGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein in der Rechts- und Steuerabteilung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt, der einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt, unterlässt während der Karenzzeit nicht dadurch böswillig anderweitigen Erwerb i. S. d. § 74 c Abs. 1 HGB, dass er über ein Zweitstudium im Ausland die Zusatzqualifikation "Master of Law" erwirbt.

 
Tenor:

1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Bonn vom 18.09.2003 - 3 Ca 478/03 -

wird zurückgewiesen.

2) Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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