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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 374/04

Datum:
11.06.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 374/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0611.12SA374.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 3944/03
Schlagworte:
Betriebsübergang, Rückwirkung Widerspruch
Normen:
§§ 613 a, 611, 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Auch nach Einfügung der Absätze 5 und 6 in § 613 a BGB ab 01.04.2002 hat der Widerspruch Rückwirkung.

2. Nach den Grundsätzen des faktischen Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für die Zeit zwischen Betriebsübergang und Erklärung des Widerspruches Anspruch auf Vergütung gegen den Betriebserwerber.

3. Ein Anspruch gegen den Veräußerer aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges ist nicht gegeben.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.03.2004 -

3 Ca 3944/03 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die

Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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