Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 350/02

Datum:
17.03.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 350/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0317.7TA350.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 5787/02
Schlagworte:
Vergleichsgebühr; PKH-Antrag für sog. Mehrvergleich
Normen:
§§ 23 Abs. 1, 128 BRAGO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ist für die Gegenstände eines sog. Mehrvergleichs PKH beantragt (und bewilligt) worden, so erhält der PKH-Anwalt für den Vergleich insgesamt (nur) eine 10/10-Gebühr (streitig, aber std. Rspr.d.LAG Köln). Diese Auffassung des LAG Köln entspricht nicht nur dem Wortlaut, sondern auch dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BRAGO besser als die Gegenmeinung.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse hin wird der

Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln

vom 28.08.2002 in Verbindung mit dem arbeitsgericht-

lichen Beschluss vom 25.09.2002 und dem Nichtab-

hilfebeschluss vom 08.10.2002 abgeändert:

Die dem beigeordneten Klägervertreter zustehenden

PKH-Gebühren werden auf 694,84 EUR festgesetzt.

Der weitergehende Feststellungsantrag wird zurück-

gewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank