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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 887/02

Datum:
15.01.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 887/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0115.7SA887.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 1145/01
Schlagworte:
Beihilfe; Rentenalter; Gleichbehandlung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
Normen:
§ 611 BGB; Art. 3 GG; §§ 280, 313 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer bei seiner Einstellung dafür, statt eines Zuschusses des Arbeitgebers zu einer freiwilligen Krankenversicherung - und eines damit verbundenen verminderten Netto-Einkommens - während seines aktiven Dienstverhältnisses unmittelbare Beihilfeleistungen des Arbeitgebers im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen, weil er annimmt, vor dem Eintritt ins Rentenalter noch die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung herbeiführen zu können, so fällt der spätere Wegfall dieser letztgenannten Möglichkeit aufgrund einer Änderung sozialrechtlicher Vorschriften in seinen alleinigen Risikobereich.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.03.2002 in Sachen 3 Ca 1145/01 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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