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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 912/02

Datum:
06.03.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 912/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0306.6SA912.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 3933/01
Schlagworte:
Rückkehroption; öffentlicher Dienst; Bestimmungsrecht
Normen:
Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 162, 611 BGB, 12 Abs. 1 BAT
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zu den Rechtswirkungen und der Ausübung einer sogenannten Rückkehroption (hier: Zusage der Übernahme in ein Angestelltenverhältnis als Referatsleiter nach Vergütungsgruppe I BAT gegenüber einem früheren Regierungsdirektor).

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.06.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 2 Ca 3933/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, mit dem Kläger ein Angestelltenverhältnis nach Vergütungsgruppe I BAT als Referatsleiter im B für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einzugehen und den Kläger am Dienstsitz Be zu beschäftigen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert beträgt unverändert 16.000,00 EUR.

 
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