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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 82/03

Datum:
20.03.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 82/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0320.6SA82.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 5 Ca 6337/01
Schlagworte:
Betriebliche Altersversorgung; Unverfallbarkeit; Betriebszugehörigkeit
Normen:
§§ 16, 30 f. BetrAVG; 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Arbeitgeberwechsel kann nicht nur gesetzlich als Rechtsfolge eines Betriebsübergangs stattfinden, sondern auch vertraglich durch dreiseitiges Rechtsgeschäft herbeigeführt werden.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.10.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 5 Ca 6337/01 d - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

4. Der Streitwert beträgt unverändert 19.544,98 EUR.

 
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