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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 127/03

Datum:
02.06.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 127/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0602.5TA127.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 5 Ca 2405/02 d
Schlagworte:
Arbeitnehmer
Normen:
§ 2 Abs. 1 Ziff. 3 ArbGG, § 17 a GVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Vereinbaren Vertragsparteien ausdrücklich im Arbeitsverhältnis, so erfolgt regelmäßig keine korrigierende Prüfung, ob das Vertragsverhältnis aufgrund der tatsächlichen Umstände nicht auch ein freies Dienstverhältnis sein könnte.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.03.2003 - 5 Ca 2405/02 d - aufgehoben. Der angerufene Rechtsweg vor dem Arbeitsgericht ist zulässig.

 
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