Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 TaBV 36/03

Datum:
18.12.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 TaBV 36/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:1218.5TABV36.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 BV 54/02
Schlagworte:
Verhältniswahl, Mehrheitswahl, Gesamtbetriebsrat
Normen:
§ 47 Abs. 4 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats und des anzuwendenden Verfahren durch Tarifvertrag geregelt, so ist weder zwingend erforderlich, dass ein Wahlverfahren festgelegt wird noch dass die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahlrechts erfolgt.

 
Tenor:

1. Die Beschwerde der Arbeitgeberin - Beteiligte zu 6) -

wird als unzulässig verworfen.

2. Auf die Beschwerde der Beteiligte zu 4) und 5) wird der

Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2003

- 2 BV 54/02 - geändert.

Die Anträge der Beteiligten zu 1) - 3) werden zurück-

gewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank