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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 633/03

Datum:
20.11.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 633/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:1120.5SA633.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 13008/02
Schlagworte:
Vergleich, Widerruf, Verzicht
Normen:
§ 307 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die in der Erklärung, der Vergleich "wird nicht widerrufen," liegende Verzichtserklärung einer Partei gegenüber dem Gericht ist als Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den

Vergleich vom 28.08.2003 erledigt ist.

Die weiteren, nach dem 28.08.2003 entstandenen Kosten

trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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