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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 151/03

Datum:
10.07.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 151/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0710.5SA151.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 1941/02
Schlagworte:
Kündigung, Anzeige
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Erstattung einer Anzeige des Arbeitnehmers beim Amt für Arbeitsschutz wegen Verletzungen des ArbZG rechtfertigt jedenfalls dann keine fristlose Kündigung, wenn sie nicht auf der alleinigen Absicht beruht, den Arbeitgeber zu schädigen und wenn der Arbeitnehmer zuvor vergeblich versucht hat, den Arbeitgeber zur Einhaltung der ge-setzlichen Bestimmungen zu veranlassen.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Siegburg vom 31.10.2002 - 1 Ca

1941/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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