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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 977/03

Datum:
19.12.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 977/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:1219.4SA977.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2371/03
Schlagworte:
Vollstreckung von Unterhaltsforderungen im Insolvenzverfahren des Schuldners
Normen:
§§ 850 c, 850 d, 850 f ZPO, §§ 21, 89 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Unterhaltsgläubiger können während des Insolvenzverfahrens des Schuldners in die Differenz zwischen dem vom Insolvenzgericht festgesetzten pfändungsfreien Betrag nach §§ 850 c, 850 f ZPO und dem vom Vollstreckungsgericht festgesetzten pfändungsfreien Betrag nach § 850 d ZPO vollstrecken.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeits-

gerichts Köln vom 21.05.2003 - 12 Ca 2371/03 - abge-

ändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

8.949,31 € gepfändeten nachehelichen Unterhalt

zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, ab dem Monat November

2003 - auch künftig - für die Dauer der Beschäftigung

des Streitverkündeten bei ihr monatlich 940,96 €

an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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