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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 643/03

Datum:
07.11.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 643/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:1107.4SA643.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 6126/02
Schlagworte:
Schriftformklausel, Gleichbehandlung bei übertariflicher Vergütung
Normen:
§ 125 S. 2 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Will eine Partei eine Zusage ausdrücklich "nicht schriftlich geben," so spricht das dafür, dass ein vertragliches Schriftformerfordernis nicht aufgehoben wurde und die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Vereinbarung nicht übereinstimmend gewollt haben.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Aachen vom 09.04.2003 - 2 Ca 6126/02 -

abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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