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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 782/03

Datum:
26.11.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 782/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:1126.3SA782.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 9068/02
Schlagworte:
Befristung, Zustimmung des Personalrats
Normen:
§ 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LPVG NW
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine pauschale, im Vorhinein für einen bestimmten Zeitraum erfolgte Zustimmung des Personalrats zu jeglichen, im Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht näher bezeichneten Befristungen ist unwirksam.

 
Tenor:

1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das

Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.2003 -

16 Ca 9068/01 - wird zurückgewiesen.

2. Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungs-

verfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen

 
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