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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 756/02

Datum:
30.04.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 756/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0430.3SA756.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 4285/01
Schlagworte:
Vergütung, Einrede des nichterfüllten Vertrages, Darlegungs- und Beweislast
Normen:
§ 320 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Verweigert der Arbeitgeber unter Berufung auf eine unzureichende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gemäß § 320 BGB die Zahlung der Vergütung, so ist er grundsätzlich für die teilweise Nichterfüllung des Arbeitnehmers darlegungs- und beweisbelastet.

2. Dabei gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Wendet der Arbeitgeber ein, der Arbeitnehmer habe überhaupt keine Arbeit für ihn geleistet, so ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach Art, Ort und Umfang näher zu beschreiben oder zumindest konkrete Arbeitsangebote darzulegen. Erst danach muss sodann der Arbeitgeber auf der zweiten Stufe diesen Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen und letztlich seinerseits darlegen und beweisen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 6 Sa 65/99 -).

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.03.2003 - 12 Ca 4285/01 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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