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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 124/03

Datum:
23.05.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 124/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0523.2TA124.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 779/02
Schlagworte:
PKH-Beschwerde, Ratenhöhe
Normen:
§ 127 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Im Beschwerdeverfahren kann die durch die PKH-Gewährung mit Ratenzahlung belastete Partei nur Einwendungen zu den Berechnungsgrundlagen (Streitwert, Entstehen und Höhe der Gebühren) vortragen. Die fehlerhafte Erfüllung des Mandatsvertrages und daraus herrührende evtl. Schadensersatzansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten zu klären.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss vom 28.01.2003 Arbeitsgericht Bonn - 2 Ca 779/02 - wird als unbegründet zurückgewiesen.

 
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