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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 471/03

Datum:
01.09.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 471/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:0901.2SA471.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 3783/02
Schlagworte:
Vertragsauslegung, Bonusregelung, fehlende Festlegung von Leistungszielen
Normen:
§§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich ein "Bruttojahreszielgehalt" zugesagt, so müssen die Zielvereinbarungen so gestaltet sein, dass dem Arbeitnehmer die Zielerreichung auch im ersten Jahr des Bestandes des Arbeitsverhältnisses möglich ist ohne sich zu überlasten und das Arbeitszeitgesetz zu überschreiten. Erfolgt eine einvernehmliche Zielfestlegung nicht, sind die billigerweise erreichbaren Ziele und der Grund der Zielerreichung zu schätzen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

                            Arbeitsgerichts Köln vom 19.12.2002 - 4 Ca

                            3783/02 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

                            Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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