Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 369/02

Datum:
16.10.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 369/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:1016.8SA369.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 7263/01
Schlagworte:
Befristung, Lehrer Pool-Vertrag, Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis, Zusage
Normen:
Art. 33 GG, § 620 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 33 GG ist das Prinzip der sog. Bestenauslese, in dem nach objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Kriterien Zugang zu einem öffentlichen Amt gewährleistet wird. Dieses Prinzip einer durchgeführten Bestenauslese bleibt auch dann gewahrt, wenn im Zusammenhang mit sogenannten Poolverträgen für Lehrer des Landes die Zusage verknüpft wird, die Pool-Lehrkraft bei Bewährung während der gesamten Dauer des Pool-Vertrages in eine Dauerbeschäftigung zu übernehmen. Eine unzulässige Benachteiligung gegenüber Lehrern in sog. EZU-Verträgen (Erziehungsurlaubsvertretungen) ist in dieser Handhabung allein deshalb nicht zu sehen, weil diese nicht nach dem Prinzip der Bestenauslese ausgewählt werden.
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 7263/01 - vom 24.01.2002 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank