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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 772/01

Datum:
27.02.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 772/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0227.7SA772.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 (1) Ca 7691/99
Schlagworte:
Zahnarzt als Urlaubsvertretung; Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung; Honorar; freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer; Arbeitsentgelt
Normen:
§§ 615, 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Es stellt eine verantwortungslose Handlungsweise des Zahnarztes dar, den Versuch zu unternehmen, eine Hautveränderung an der Nase einer Patientin mit der laufenden zahnärztlichen Turbine zu entfernen. Der für kurze Zeit in einer fremden Praxis tätige Urlaubsvertreter kann mit der Billigung einer solchen Verhaltensweise durch den Praxisinhaber schlechterdings nicht rechnen. Auf die Einwilligung der Patientin kommt es dabei nicht an.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.02.2001, Az.: 11 (1) Ca 7691/99, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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