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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 71/02

Datum:
23.05.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 71/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0523.7SA71.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 251/01
Schlagworte:
Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte Kündigung wegen Nichteignung; Zielvorgabe; Bonuszahlung
Normen:
§ 1 KSchG; § 162 BGB; §§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Auch bei einem ltd. Mitarbeiter setzt eine auf Leistungsmängel gestützte Kündigung in der Regel eine vorangegangene vergebliche Abmahnung voraus. Dies gilt um so mehr, wenn der Arbeitgeber ihm 10 Monate vor der Kündigung in einer Regelbeurteilung noch einen Zielerreichungsgrad von 102,5 % und damit gute, überdurchschnittliche Gesamtleistungen bescheinigt hat.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln, 16 Ca 251/01, vom 24.07.2001 und der Auflösungsantrag der Beklagten werden zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln, 16 Ca 251/01, vom 24.07.2001 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.128,45 EUR (= 37.412,00 DM) brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungs-Gesetz vom 09.06.1998 seit dem 01.06.2001 zu zahlen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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