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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 530/02

Datum:
11.09.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 530/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0911.7SA530.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 (15) Ca 3094/01
Schlagworte:
Zeugnis, Zwischenzeugnis, Teilzeugnis, Ausschlussfristen, Verwirkung, Treu und Glauben
Normen:
§ 61 Abs. 2 BAT, §§ 242, 630 BGB, § 70 BAT
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis unterliegt den tariflichen Ausschlussfristen, insbesondere § 70 BAT, und den allgemeinen Grundsätzen der Verwirkung.

2. Zur Frage, wann § 242 BGB der Anwendung einer Ausschlussfrist entgegenstehen kann.

3. Ob der Arbeitnehmer in einem bereits seit 15 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis in entsprechender Anwendung von § 61 Abs. 2 BAT Für die Dauer einer neunmonatigen Abordnung in eine andere Betriebsstätte ein qualifiziertes „Teil“-Zeugnis verlangen kann, bleibt offen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln in Sachen 6 (15) Ca 3094/01 vom 10.01.2002 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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