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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 427/02

Datum:
02.10.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 427/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:1002.7SA427.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 163/02
Schlagworte:
Auflage nach § 153 a Abs. 2 StPO; innerbetrieblicher Schadensausgleich
Normen:
§ 153 a StPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1. Der Rechtscharakter einer Auflage im Sinne von § 153 a Abs. 2 StPO schließt einen Erstattungsanspruch des Auflagenschuldners gegen einen Dritten grundsätzlich aus. 2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der Dritte, z. B. der Arbeitgeber, den Täter durch ein Verhalten, das den Voraussetzungen des § 826 BGB entspricht, zu seiner Tat veranlasst hat.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.03.2002 in Sachen 2 Ca 163/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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