Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 150/02

Datum:
19.06.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 150/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0619.7SA150.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 36/01
Schlagworte:
Arbeitnehmer; Dienstleistungsvertrag; Kündigungsschutz; Treu und Glauben
Normen:
§§ 242, 611 ff. BGB, §§ 626, 630 BGB, §§ 1, 9, 10 AÜG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1) Gehen die Vertragsparteien im Laufe eines Arbeitsverhältnisses dazu über, das Gehalt des Arbeitnehmers unter Einschaltung einer Drittfirma sozialversicherungsfrei als Dienst-leistungsentgelt abzurechnen, so ändert sich dennoch nichts an dem arbeitsvertraglichen Charakter des Rechtsverhältnisses, wenn derArbeitnehmer in gleicher weise wie bisher in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingebunden bleibt und weiterhin einer unver-änderten, weisungsabhängigen Tätigkeit nachgeht. 2) Auch wenn die Initiative zu der besonderen Abrechnungsmethode vom Arbeitnehmer ausgegangen ist, hindern ihn Treu und Glauben nicht daran, sich gegenüber einer späteren arbeitgeberseitigen Kündigung auf die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechte zu berufen. Der Arbeitgeber ist insoweit weder schutzbedürftig, noch schutzwürdig.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, Az. 1 Ca 36/01, vom 29.11.2001 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank