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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 337/02

Datum:
10.10.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 337/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:1010.6SA337.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 9451/01
Schlagworte:
Erwerbsunfähigkeit; Rente; Verdienstausfallschaden
Normen:
§§ 254, 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Es verstößt gegen die Schadensabwendungspflicht des § 254 Abs. 2 BGB, zunächst unter Verzicht auf naheliegende Rechtspositionen einen Schaden eintreten zu lassen, um ihn anschließend ersetzt zu verlangen (hier: Verdienstausfallschaden eines infolge Erwerbsunfähigkeit in Rente gegangenen Lehrers).
 
Tenor:
1. Die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 8 Ca 9451/01 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. 4. Der Streitwert beträgt unverändert 39.505,62 EUR.
 
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