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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 701/01

Datum:
14.03.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 701/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0314.5SA701.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 (14) Ca 10812/98
Schlagworte:
Feststellungsinteresse; Versetzung
Normen:
§ 256 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Einer gegen eine vom Arbeitgeber durchgeführte Versetzung gerichteten Feststellungsklage des Arbeitnehmers fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der bisherige Arbeitsplatz unstreitig weggefallen ist und aus dem Vorbringen des Arbeitnehmers nicht ersichtlich ist, auf welchem Arbeitsplatz er im Fall der Unwirksamkeit der Versetzung weiterbeschäftigt werden will.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.02.2001 - 9 (14) Ca 10812/98 geändert. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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