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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 137/02

Datum:
02.05.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 137/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0502.5SA137.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 2142/01
Schlagworte:
Berlinumzug; Abfindung
Normen:
§ 10 UmzugsTV
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers, der aus Anlass der Verlagerung einer Bundesbehörde nach Berlin sein Arbeitsverhältins beendet, nach § 10 UmzugsTV setzt voraus, dass die Verlagerungsentscheidung und nicht andere Gründe das Motiv und die wesentliche Ursache für das Ausscheiden des Arbeitnehmers bildet.
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.11.2001 - 3 Ca 2142/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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