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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1276/01

Datum:
14.02.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1276/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0214.5SA1276.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 2382/01
Schlagworte:
Kündigung; Erziehungsurlaub
Normen:
§ 19 BErzGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Die Erklärung einer Arbeitnehmerin, die Erziehungsurlaub bzw. Elternurlaub beantragt oder beginnt, sie werde das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Erziehungsurlaubs nicht fortsetzen, ist regelmäßig nicht als Kündigungserklärung gemäß § 19 BErzGG oder Antrag auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags auszulegen.
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.09.2001 - 1 Ca 2382/01 h - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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