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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1141/01

Datum:
17.01.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1141/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0117.5SA1141.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 1979/01
Schlagworte:
Konkurrenzverbot; Auskunft
Normen:
§ 60 HGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Für den Auskunftsanspruch wegen der Verletzung eines vertraglichen Konkurrenzverbots reicht es aus, dass der Gläubiger die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.06.2001 - 5 Ca 1979/01 - teilweise geändert und neugefasst: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, welchen Arbeitnehmern (Stammmitarbeiter und Leihpersonal) er im Zeitraum vom 18.12.2000 bis 31.12.2000 Angebote zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Fa. InTime Personaldienste GmbH gemacht hat, die von diesen Arbeitnehmern angenommen wurden, wobei die Annahme und der Abschluss des Arbeitsvertrages auch in die Zeit nach dem 31.12.2000 fallen können. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
 
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