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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1056/01

Datum:
14.02.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1056/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0214.5SA1056.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 2796/00
Schlagworte:
Leistungsbestimmung; Nachtzuschläge
Normen:
§§ 362 BGB, 366 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Die den Erfüllungseinwand nach §§ 362, 366 BGB begründende Leistungsbestimmung ist bei nicht eindeutiger Zuordnung der geleisteten Zahlungen zu bestimmten Ansprüchen von dem Schuldner im einzelnen darzulegen und zu beweisen.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.03.2001 - 3 Ca 2796/00 - teilweise geändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.879,99 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 04.08.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 28 %, die Beklagte zu 72 %. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitwert: 3.957,00 EUR.
 
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