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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1055/02

Datum:
12.12.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1055/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:1212.5SA1055.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 7296/01
Schlagworte:
angekündigtes Krankfeiern; Kündigung; wichtiger Grund
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Die Ankündigung eines Arbeitnehmers, bei Nichtgewährung von Urlaub für einen bestimmten Tag notfalls einen "gelben Schein" zu nehmen , ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.05.2002 - 2 Ca 7296/01 - wird kostenpflichtig zurück- gewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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