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Landesarbeitsgericht Köln, 4 (13) Ta 122/02

Datum:
24.05.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 (13) Ta 122/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0524.4.13TA122.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 4 Ca 1000/99
Schlagworte:
Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
Normen:
§ 733 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung eines Titels kann nicht erteilt werden, wenn der Vollstreckungsgläubiger den Titel hat aushändigen lassen, aber im Nachhinein behauptet, die titulierte Forderung sei nicht vollständig erfüllt worden.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Klägers vom 28.03.2002 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.03.2002 - 4 Ca 1000/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
 
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