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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1285/01

Datum:
21.11.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1285/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:1121.4SA1285.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 3795/01
Schlagworte:
Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer
Normen:
§ 174 BGB
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht Arbeitsrecht
Leitsätze:
1.) § 174 S. 2 BGB verlangt, dass "der Vollmachtgeber" den anderen von der Bevollmächti-gung in Kenntnis setzt. Nicht ausreichend ist, dass der Bevollmächtigte selbst den anderen zuvor von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat. 2.) Ein Aushang über die Bevollmächtigung für Kündigungen am Schwarzen Brett ist nicht ohne weiteres ausreichend für das Inkenntnissetzen i.S.d. § 174 S. 2 BGB.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.08.2001 - 20 Ca 3795/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückge- wiesen. Zurückgewiesen ist damit auch der zweit- instanzlich gestellte Auflösungsantrag der Beklagten. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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