Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 TaBV 31/01

Datum:
29.04.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 TaBV 31/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0429.2TABV31.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 BV 44/00
Schlagworte:
Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer
Normen:
§ 40 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Der Betriebsrat muss zur Ausfüllung seines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Erforderlichkeit von Arbeitsmitteln (hier Computer) auch Überlegungen anstellen, wieviel Arbeitszeit erforderlich ist, um die vom Arbeitgeber in Papierform handschriftlich gegebenen Informationen erstmals in den Computer einzugeben. Spricht für das gewünschte Arbeitsmittel nur eine erhöhte Bequemlichkeit bei der Erledigung der Betriebsratsarbeit ist der Beurteilungsspielraum des Betriebsrats überschritten und Erforderlichkeit nicht ge- geben.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 15.02.2001 - 1 BV 44/00 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank