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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 422/02

Datum:
30.09.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 422/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0930.2SA422.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 11649/01
Schlagworte:
Betriebsübergang, hoheitliches Handeln, Ordnungsbehörde, Gefahrenabwehr
Normen:
§ 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Ordnet die Heimaufsicht/Ordnungsbehörde hinsichtlich eines Altenheims zur Gefahrenabwehr an, dass Mitarbeiter des Heims dieses bis zur Verlegung der Pflegebedürftigen weiterbetrieben und wird den Mitarbeitern als Nichtstörern Vergütung für ihre Arbeitsleistung gewährt, kommt es hierdurch nicht zum Betriebsübergang auf die Ordnungsbehörde/Heimaufsicht.
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2002 - 17 Ca 11649/01 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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