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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 419/02

Datum:
23.08.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 419/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0823.11SA419.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 9552/01
Schlagworte:
Zulässigkeit der Berufung; Beschwer; Auflösungsantrag
Normen:
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Berufung des erstinstanzlich im Kündigungsschutzprozess unterlegenen Arbeitgebers allein mit dem Ziel, in der II. Instanz erstmals einen Auflösungsantrag zu stellen, ist unzulässig.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am

04.12.2001 verkündete Urteil des Arbeitsge-

richts Köln - 16 Ca 9552/01 - wird auf ihre

Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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