Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 383/02

Datum:
26.07.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 383/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0726.11SA383.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 3183/01
Schlagworte:
BAT, Erzieher mit Facharbeiterausbildung; Sozialarbeiter, Facharbeiter, handwerklicher Erziehungsdienst, Ausbildungswerkstatt, Versetzung, Direktionsrecht im öffentlichen Dienst, Kindertagesstätte, Auslegung eines Vertrages, Schrägstrich
Normen:
BAT § 12 Abs. 1; BAT §§ 22, 23; TV SED
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1. Zur Versetzung eines Sozialarbeiters mit Facharbeiterausbildung von einer "Orientierungswerkstatt" für Jugendliche in einer Kindertagesstätte innerhalb eines öffentlich bezuschussten Vereins mit vereinbarter Anwendung des BAT. 2. Zur "schwierigen Tätigkeit" i. S. d. Vergütungsgruppe BAT IVb der Vergütungsordnung für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst (VkA=: Der Einsatz handwerklicher Qualifikation reicht nicht aus. 3. Zur Bedeutung des Schrägstrichs für die Auslegung eines schriftlichen Vertrages: Er gibt jedenfalls keine Kumulation der durch ihn verbunden Glieder an.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 3183/01 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank