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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 28/02

Datum:
07.06.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 28/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0607.11SA28.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 97/01
Schlagworte:
Gefälligkeitsdienste; Vergütungserwartung
Normen:
BGB § 612 Abs. 1
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Betreut eine Reitstallbesitzerin über Jahre hinweg die den Betrieb entgeltlich in An-spruch nehmenden Kinder eines Arztes, mit dem sie neben einem beruflichen Kontakt auch eine Liebesbeziehung unterhält, so stellt diese Kinderbetreuungstätigkeit keine Dienstleistung dar, die i.S.v. § 612 Abs. 1 BGB "den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist."
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.11.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 1 Ca 97/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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