Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1109/01

Datum:
25.01.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1109/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0125.11SA1109.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 3309/00
Schlagworte:
Änderungskündigung; Widerruf der Vorbehaltsannahme; Arbeitsverweigerung; Kündigung; fristlos; Direktionsrecht; billiges Ermessen; Versetzung; Spielhallenaufsicht; Arbeitsort; Maßregelung
Normen:
KSchG § 2; BGB § 626 Abs. 1; BGB § 315, BGB § 612 b
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1. Die Vorbehaltsannahme einer Änderungskündigung ist einseitig nicht zurücknehmbar und begründet die Pflicht, bis zum Abschluss eines über ihre Wirksamkeit geführten Rechtsstreits zu den geänderten Bedingungen zu arbeiten. 2. Zur "Beharrlichkeit" einer Arbeitsverweigerung. 3. Die Vorbehaltsannahme einer Änderungskündigung ist einseitig nicht Zum "billigen Ermessen" bei der Ausübung des Direktionsrechts zum Zwecke der Versetzung an einen anderen Arbeitsort. 4. Zum Begriff der Maßregelung
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.08.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 5 Ca 3309/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank