Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 86/02

Datum:
18.07.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 86/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0718.10SA86.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 989/01
Schlagworte:
Eingruppierung mit konstitutivem Charakter, Vergütungsverzicht, Auslegung
Normen:
Vergütungsordnung AVR, §§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Einzelfall einer Eingruppierung mit konstitutivem Charakter bei einer Lehrkraft, die in einer Einrichtung des DCV (Deutschen Caritasverbandes) im Rahmen von ABH-Maßnahmen eingesetzt ist. Auslegung einer späteren Gehaltsverzichtserklärung.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.11.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg - 2 Ca 989/01 G - abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.09.2000 nach der Vergütungsgruppe 3, Stufe 10, der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) zu bezahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank