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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 590/02

Datum:
12.12.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 590/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:1212.10SA590.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 8320/01
Schlagworte:
Eingruppierung, Bewährungsaufstieg, Nichterfüller-Erlass NW, ausländischer Lehrer
Normen:
Nichterfüller-Erlass NW, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur Eingruppierung eines ausländischen Lehrers für muttersprachlichen Unterricht nach dem Nichterfüller-Erlass NW.

2. Es ist rechtmissbräuchlich, wenn sich das Land beim Bewährungsaufstieg eines ausländischen Lehrers auf einen lediglich formell nicht vorliegenden Nachweis der vollen Lehrbefähigung nach dem Recht des Herkunftslandes beruft, wenn es diesen Mangel bei der Einstellung kannte und nicht beanstandet hatte.

 
Tenor:

Die Berufung des beklagten Landes wird mit der Maßgabe teilweise zurückgewiesen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger erst ab dem 01.10.1999 nach Vergütungsgruppe IV a BAT zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land zu 3/4, dem Kläger zu 1/4 auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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