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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 1270/01

Datum:
07.03.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 1270/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2002:0307.10SA1270.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 1536/01
Schlagworte:
Ausschlussfrist, Nachweisgesetz
Normen:
§ 2 I Nr. 10 NachwG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1. Für die Anwendung einer tariflichen Verfallklausel reicht es aus, wenn im Arbeitsvertrag auf die Geltung der "tariflichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung", die die Ausschlussfrist enthalten, hingewiesen wird, wenn über die Einschlägigkeit des konkreten Tarifvertrages kein Streit besteht. 2. Die Ausschlussfrist muss weder selbst in den Arbeitsvertrag aufgenommen noch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag eine Ausschlussfrist enthält (insoweit wie BAG vom 23.01.2002 - 4 AZR 56/01 -).
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 12.07.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 17 Ca 1536/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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