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Landesarbeitsgericht Köln, 7 (13) Ta 190/01

Datum:
23.08.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 (13) Ta 190/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:0823.7.13TA190.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 3252/00
Schlagworte:
Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel
Normen:
§ 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Erfüllung eines Titels auf unveränderte Weiterbeschäftigung als Leiter eines bestimmten Amtes wird unmöglich, wenn das Amt nicht mehr existiert, weil im Zuge einer Verwaltungsreform die darin zusammengefassten Sachaufgaben auf vier verschiedene andere Ämter und drei Dezernate verteilt wurden.

2. Die Umstrukturierung muss substantiiert dargelegt werden. Sie darf nicht ledig-lich vorgeschoben oder nur aus prozesstaktischen Gründen vorgenommen worden sein, gerade um die Weiterbeschäftigung zu verhindern.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 11.07.2001 gegen den den Zwangsgeldantrag des Klägers zurückweisenden Be-schluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2001

- 12 Ca 3.252/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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