Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 (12) Sa 1376/00

Datum:
19.12.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 (12) Sa 1376/00
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:1219.7.12SA1376.00.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 3447/99
Schlagworte:
Dienstplan; Mitbestimmung; Betriebsrat; billiges Ermessen
Normen:
§ 315 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Beruht ein neu eingeführtes Dienstplanschema auf einer in entsprechenden Verhandlungen erarbeiteten Vereinbarung mit dem Betriebsrat, so legt dies nahe, dass die durchschnittlichen Belange der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt wurden und die Regelungen nicht durch Willkür und Schikane motiviert sind.

2. Auch wenn eine Arbeitszeitregelung kollektivrechtlich wirksam zustande gekommen ist, ist deren Vollzug gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer an § 315 BGB zu messen und kann der Arbeitnehmer aufgrund besonders gelagerter individueller Interessen Anspruch auf eine Ausnahmeregelung haben. Nach dem Sinn und Zweck eines Dienstplanes können jedoch nur überdurchschnittlich schwerwiegende individuelle Belange einen solchen Ausnahmeanspruch begründen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Bonn vom 21.09.2000 (1 Ca 3447/99)

abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank