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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Ta 46/01

Datum:
20.03.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 46/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:0320.6TA46.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ga 14/01
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2001 - 2 Ga 14/01 - abgeändert:

1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Zwangsgeldes von 50.000,00 DM aufgegeben, den Antragsteller einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder als Leiter der Vertriebsdirektion Mder CVAG und der NAV-AG innerhalb der Zweigniederlassung Mnach Maßgabe des Dienstver-trages vom 12.02.1996 zu beschäftigen.

2. Der Antragsgegnerin wird ferner bei Meidung eines Zwangsgeldes von 50.000,00 DM aufgegeben, die Wieder-beschäftigung auf demselben Wege im Betrieb bekannt zu geben, der gewählt wurde, um die Mitarbeiter über die Frei-stellung des Antragstellers zu informierten.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

4. Der Beschwerdewert wird auf 45.000,00 DM festgesetzt.

 
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