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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 965/01

Datum:
20.12.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 965/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:1220.6SA965.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 711/01
Schlagworte:
Mehrarbeit, Überstunden; Pauschalabgeltung
Normen:
§§ 3 ArbZG, 612 Abs. 2 BGB, 138 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG a. F. lässt die arbeitsgerichtliche Inhaltskontrolle von vorformulierten Arbeitsvertragsregelungen unberührt.

2. Erweist sich eine vorformulierte Vertragsbestimmung über die Pauschalabgeltung von anfallender Mehrarbeit als unwirksam, so ist die Lückenfüllung nach § 612 Abs. 2 BGB als Grundnorm des dispositiven Rechts vorzunehmen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.07.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg – 3 Ca 711/01 – unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.700,11 DM brutto nebst 9,26 % Zinsen aus dem sich daraus ergebenden Nettobetrag seit dem 01.04.2001 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 4/5, der Beklagten zu 1/5 auferlegt.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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