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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 874/01

Datum:
06.12.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 874/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:1206.6SA874.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 9083/00
Schlagworte:
Änderungskündigung; Vorbehalt; Rücknahme; Sozialplan
Normen:
§§ 2, 4, 7 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat der Arbeitnehmer eine Änderungskündigung unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen und Änderungsschutzklage erhoben, so kann er den Vorbehalt nicht mehr einseitig zurücknehmen und eine Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG führen.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 21.03.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 7 Ca 9083/00 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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