Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 816/01

Datum:
21.11.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 816/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:1121.5SA816.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 2135/00
Schlagworte:
Arbeitskampf; Firmentarifvertrag
Normen:
Art. 9 Abs. 3 GG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Der gegen einen tarifgebundenen Arbeitgeber geführte Streik zur Erzwingung eines Firmentarifvertrags ist unzulässig, wenn der bestehende Verbandstarifvertrag bereits eine Regelung der streitbefangenen Materie enthält und die angestrebte Neuerung eine Änderung oder Ergänzung bedeuten würden.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin wegen des vom 21.06.2000 bis 04.08.2000 geführten Streiks der Mitglieder der Beklagten Schadensersatz zu leisten. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Revision wird zugelassen. Streitwert des Berufungsverfahrens: 1.500.000,00 DM.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank